Der Steuerwettlauf muss ein Ende haben: Grunderwerbsteuer beschert Ländern Rekordeinnahmen

Der Blick in die amtliche Statistik führt zu Erstaunen: Die Grunderwerbsteuer zählt inzwischen zu den größten eigenen Steuerquellen der Länder. Während sich die Einnahmen für den Staat im Jahr 2005 noch auf 4,8 Milliarden Euro beliefen, waren es 2017 bereits 13,14 Milliarden.

Die Steuer, die bei jedem einzelnen Immobilienkauf im Neubau oder Bestand anfällt, wird seit der Föderalismusreform 2006 von den einzelnen Bundesländern festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 26 mal erhöht. Dirk Salewski, Geschäftsführer der beta Eigenheim, fordert: „Angesichts des riesigen Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann es nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen. Gemeinsam mit Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks haben wir bereits im Abschlussbericht des Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) für bezahlbares Wohnen und Bauen festgestellt: Die ständig steigenden Grunderwerbsteuern machen das Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger immer teurer. Das muss ein Ende haben!“

Neben der Grunderwerbsteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von rund zwei Prozent zahlen. Bei dem Höchstsatz von 6,5 Prozent, der in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und seit 2017 auch in Thüringen gilt, fallen damit rund 8,5 Prozent der Kaufkosten zusätzlich an Erwerbsnebenkosten an. Bei einem 400.000-Euro-Objekt entspricht dies einer Summe von 34.000 Euro.

„Die Schmerzgrenze für immer mehr Immobilienkäufer ist damit erreicht“, ist Dirk Salewski überzeugt. „Mit dem Steuerwettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer erschweren die Länder den Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge. Das Ziel der Bundesregierung, die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, wird damit konterkariert.“

Salewski verweist auf eine Sonderregelung des Länderfinanzausgleichs: Demnach stehen Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer dem betreffenden Bundesland zu und müssen nicht mit anderen Ländern geteilt werden. „Die Regelung fördert den Wettlauf um immer höhere Grunderwerbsteuern“, so der beta-Geschäftsführer. Damit stelle sich der Staat bei seinem Ziel, mehr bezahlbaren Wohnungsneubau zu ermöglichen, selbst ein Bein. Die Zeche dafür zahlen Käufer und Mieter.

Weitere Informationen können Sie dem aktuellen beta-Magazin unter www.beta-eigenheim.de entnehmen!

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